1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von TresenFix durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, zum Beispiel Gastronomie, Bäckereien, Einzelhandel, Friseure und Dienstleister (im Folgenden „Betrieb“). Anbieter ist TresenFix, ein Projekt von PTiQ, Patrick Schuppan, Fährstraße 217, 40221 Düsseldorf (im Folgenden „Anbieter“). Abweichende Bedingungen des Betriebs gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.
2. Leistungen
TresenFix ist eine browserbasierte Software. Je nach Tarif umfasst sie insbesondere: Online-Shop zur Vorbestellung mit Abholung oder Lieferung, Abholnummer und Abholanzeige, Laden-Tablet mit Bondruck, digitale Treuekarte mit Prämienstufen, Mitarbeiter-PIN und Auswertung, Treuekarte in Apple Wallet und Google Wallet, Feedback-Funktion mit Google-Bewertungslink, Check-in bei Ankunft und Sofort-Bestellung im Laden, Aktionen und Mittagstisch, Gutschein-Mails, Marketing-Werkzeuge (druckfertige Werbemittel, Rückhol-Gutscheine), Auswertungen, Datenexport sowie einen Export im DATEV-Format. Hinzu kommt das Nachrichten-Paket (Push-Nachrichten auf die Wallet-Karte und Newsletter des Betriebs an seine Gäste): in den Tarifen Treue und Flat enthalten, im Tarif Bestellen zubuchbar; ohne dieses Paket ist der Versand von Newslettern und Wallet-Nachrichten nicht enthalten. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Beschreibung auf tresenfix.de/preise. Der Anbieter stellt die Software über das Internet bereit; Endgeräte, Internetzugang, Bildschirme, Scanner und Drucker stellt der Betrieb. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, solange die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben. Funktionen, die Leistungen Dritter voraussetzen (z. B. Apple Wallet, Google Wallet, Stripe), stehen nur zur Verfügung, solange diese Dritten sie anbieten.
3. Vertragsschluss, Einrichtung und Livegang
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung auf tresenfix.de zustande; dabei wählt der Betrieb auch seine Shop-Adresse. Die Einrichtung kann der Betrieb selbst vornehmen (ohne Gebühr) oder gegen die angezeigte Einrichtungsgebühr beauftragen; Aktionscodes können diese Gebühr reduzieren. Die beauftragte Einrichtung umfasst in den Tarifen Bestellen und Flat das Anlegen der Artikel mit Preisen, Beschreibungen sowie Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen nach den Unterlagen des Betriebs (z. B. Speisekarte oder Preisliste) sowie, soweit keine eigenen Produktfotos vorliegen, das Erstellen von Beispielfotos mit Hilfe künstlicher Intelligenz. Beispielfotos werden im Shop als solche gekennzeichnet; sie zeigen das Produkt sinngemäß, nicht das konkret ausgegebene Erzeugnis, und können jederzeit durch eigene Fotos ersetzt werden. Der Betrieb prüft alle Angaben vor dem Livegang und gibt sie im Betreiberbereich frei; er bleibt für ihre Richtigkeit verantwortlich. Bis der Betrieb seinen Shop live schaltet, längstens jedoch 14 Tage ab Anmeldung, ist die Nutzung kostenlos (Einrichtungsphase). Danach beginnt die Berechnung des gewählten Tarifs, auch wenn der Shop noch nicht live ist; im ersten Monat anteilig. Die Shop-Adresse kann nach dem Livegang nur der Anbieter ändern; die bisherige Adresse leitet dann weiter.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die bei der Anmeldung angezeigten Preise: Tarif Treue 19 € im Monat, Tarif Bestellen 5 % je abgeholter Online-Bestellung, höchstens 199 € im Monat, mit einer Vorauszahlung von 19 € je Monat, die mit der Provision dieses Monats verrechnet wird (übersteigt die Provision die Vorauszahlung nicht, wird nichts erstattet; im ersten Monat gilt ein anteiliger Mindestbetrag ab Vertragsbeginn), Tarif Flat 129 € im Monat, Einrichtung als Service einmalig 149 €, Nachrichten-Paket in den Tarifen Treue und Flat ohne Aufpreis enthalten, im Tarif Bestellen 5 € im Monat (im Buchungsmonat anteilig, monatlich kündbar; bei Buchung mit der Anmeldung ab Livegang, spätestens nach Ende der kostenlosen Einrichtungsphase). Individuell vereinbarte Sonderkonditionen gelten wie in der Bestätigung des Anbieters beschrieben. Der Anbieter ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Abgerechnet wird monatlich zum Monatsanfang: Grundgebühren, Zusätze und Provision des Vormonats im Nachhinein, die Vorauszahlung im Tarif Bestellen für den laufenden Monat im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Hat der Betrieb eine Zahlungsart zur Abbuchung hinterlegt (SEPA-Lastschrift oder Karte), ermächtigt er den Anbieter, fällige Rechnungsbeträge davon einzuziehen; die Rechnung gilt als Vorabankündigung, die Abbuchung erfolgt frühestens drei Tage nach Rechnungsdatum (verkürzte Frist für die Vorabankündigung). Die Zahlungsart kann jederzeit im Betreiberbereich geändert oder entfernt werden. Kosten einer vom Betrieb zu vertretenden Rücklastschrift oder Rückbuchung trägt der Betrieb. Bei Online-Zahlung der Gäste kann die Provision direkt beim Zahlungsdienst einbehalten werden; die Gebühren des Zahlungsdienstes trägt der Betrieb. Der Zahlungsdienst Stripe berechnet sie je Zahlung nach seiner jeweils gültigen Preisliste (stripe.com/de/pricing) und zieht sie direkt von der Auszahlung an den Betrieb ab; Stand 25.10.2026 z. B. 1,5 % + 0,25 € für Karten aus dem EWR (Standard), 2,8 % + 0,25 € für Premiumkarten aus dem EWR, 2,5 % + 0,25 € für Karten aus dem Vereinigten Königreich, 3,15 % + 0,25 € für internationale Karten, zuzüglich 2 % bei Währungsumrechnung. Bei Erstattungen behält Stripe seine Gebühr ein. Eine Servicegebühr gegenüber Gästen legt der Betrieb selbst fest; sie steht ihm zu und ist unabhängig von der Zahlart.
5. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Betrieb kann jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats (Abrechnungsperiode) kündigen, online im Betreiberbereich („Vertrag kündigen“) oder in Textform (z. B. E-Mail an hello@tresenfix.de); bis zum Wirksamwerden kann er die Kündigung im Betreiberbereich zurücknehmen. Zusätze kann der Betrieb im Betreiberbereich jederzeit abbestellen. Der Anbieter kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Ein Tarifwechsel ist zum nächsten Monat möglich. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder Missbrauch.
6. Zahlungsverzug
Ist eine Rechnung 14 Tage nach Fälligkeit und nach Erinnerung nicht bezahlt, darf der Anbieter die Online-Bestellung des Betriebs pausieren, bis der Betrag ausgeglichen ist.
7. Pflichten des Betriebs
Der Betrieb ist für seine Inhalte verantwortlich, insbesondere für Speisekarte bzw. Sortiment, Preise, Pflichtangaben zu Allergenen und Zusatzstoffen, Grundpreise, Pfand, Altersgrenzen, Öffnungszeiten, Aktionen und die Abwicklung der Bestellungen gegenüber seinen Gästen. TresenFix ist keine Registrierkasse im Sinne von § 146a AO; Verkäufe und Barzahlungen erfasst der Betrieb wie bisher in seiner Kasse (Kassensicherungsverordnung). Zugangsdaten und Mitarbeiter-PINs sind geheim zu halten. Der Betrieb verwendet die Daten seiner Gäste nur im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts. Insbesondere gilt:
- Newsletter, Wallet-Nachrichten und Gutschein-Mails dürfen nur Informationen und Angebote des Betriebs enthalten, nicht irreführend sein und nur an Gäste gehen, die eingewilligt haben bzw. bei denen das Gesetz es erlaubt; die vorgegebenen Grenzen (höchstens zwei Neuigkeiten im Monat, Newsletter und Wallet-Nachrichten zusammen) sind einzuhalten. Für den Inhalt ist allein der Betrieb verantwortlich.
- Werbemittel: Druckvorlagen stellt der Anbieter als Datei bereit. Druck und Bestellung bei einer Druckerei erfolgen auf eigene Rechnung des Betriebs; Verträge darüber schließt der Betrieb unmittelbar mit der Druckerei. Der Betrieb prüft Vorlagen vor dem Druck.
- DATEV-Export: Der Export ist eine technische Aufbereitung der über TresenFix erfassten Umsätze; er ersetzt keine steuerliche Beratung. Kontenzuordnung und Verbuchung stimmt der Betrieb mit seinem Steuerberater ab; Umsätze außerhalb von TresenFix (z. B. Barverkäufe in der Kasse) sind nicht enthalten.
- Bewertungen: Der Betrieb gewährt für Bewertungen auf Google oder anderen Portalen keine Vorteile (z. B. Stempel, Rabatte, Gewinnspiele) und fordert nicht gezielt nur zufriedene Gäste zur öffentlichen Bewertung auf. TresenFix zeigt den Google-Link deshalb allen Gästen unabhängig von der Sternezahl.
- Beispielfotos bleiben als solche gekennzeichnet, solange sie nicht durch eigene Fotos ersetzt sind. Eigene Bilder und Logos lädt der Betrieb nur hoch, wenn er die nötigen Rechte daran hat.
- Treueprogramm: Der Betrieb gibt die angekündigten Prämien aus und legt Regeln, Verfall und Prämien so fest, dass sie für Gäste verständlich sind.
TresenFix ist reine Plattform. Verträge über Speisen, Getränke und Lieferungen schließt allein der Betrieb mit seinen Gästen; der Anbieter wird nicht Vertragspartner der Gäste und schuldet weder die Zubereitung noch die Lieferung. Der Anbieter stellt die Technik bereit und prüft die vom Betrieb eingegebenen oder freigegebenen Inhalte nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit, insbesondere nicht Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen, Preise, Grundpreise, Pfand, Produktbeschreibungen und -fotos, Altersgrenzen, Öffnungszeiten, Liefergebiete und Aktionen. Das gilt auch für Inhalte, die der Anbieter im Rahmen der beauftragten Einrichtung nach den Unterlagen des Betriebs anlegt: Sie gelten mit der Freigabe durch den Betrieb (Ziffer 3) als Angaben des Betriebs.
Freistellung: Nimmt ein Gast, ein Mitbewerber, eine Behörde oder ein sonstiger Dritter den Anbieter wegen Inhalten oder Handlungen des Betriebs in Anspruch (z. B. fehlerhafte Allergenangaben, falsche Preise, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße, unzulässige Werbung), stellt der Betrieb den Anbieter von diesen Ansprüchen einschließlich verhängter Bußgelder und der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei, soweit der Betrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Betrieb unverzüglich und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.
8. Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit und keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Öffnungszeiten durchgeführt und vorab im Betreiberbereich angekündigt. Störungen meldet der Betrieb an hello@tresenfix.de; der Anbieter beseitigt sie im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
Nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen Störungen, die auf Umständen außerhalb seines Einflusses beruhen, insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle des Internets oder von Telekommunikationsnetzen, Störungen bei Hosting- und Rechenzentrumsanbietern, Zahlungsdienstleistern (z. B. Stripe), Wallet-Diensten (Apple, Google) oder E-Mail-Anbietern, Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie Geräte, Drucker, Scanner, Software und Internetzugang des Betriebs. Die Plattform ergänzt die Abläufe des Betriebs; für den Fall eines Ausfalls hält der Betrieb einen einfachen Ersatzweg bereit (z. B. Bestellannahme am Telefon und Kassenbuch wie bisher).
9. Daten, Auftragsverarbeitung und Export
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten der Gäste im Auftrag des Betriebs verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der mit diesen Bedingungen vereinbart wird. Der Betrieb kann seine Daten jederzeit im Betreiberbereich als Datei herunterladen (Bestellungen, Kunden, Stempel, Artikel, Rechnungen). Nach Vertragsende ist der Export noch 30 Tage über die Anmeldung möglich; danach werden die Gästedaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
10. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf die vom Betrieb in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte. Für entgangenen Gewinn und Datenverlust, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre, haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Für Inhalte, die der Betrieb einstellt oder versendet, haftet der Betrieb und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat (Ziffer 7).
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Betrieb regelmäßig vertrauen darf. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Betriebs beruhen (Ziffer 7), haftet der Anbieter nicht, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für Umsatzausfälle während einer Störung haftet der Anbieter nur nach den vorstehenden Absätzen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Ansprüche des Betriebs auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; das gilt nicht in den Fällen der unbeschränkten Haftung nach Absatz 1 Satz 1.
11. Änderungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Betrieb nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Seite zum Inkrafttreten kündigen. Preiserhöhungen für bestehende Verträge gelten frühestens nach dieser Frist.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

